- 08.08.2026 RWK Sportpistole (2.40) Bezirksklasse auf Stand B
- 16.08.2026 Sonntagstraining
- 17.08.2026 Rundenwettkampf KK-Gewehr Auflage 50 m (Stand A)
- 22.08.2026 BDS Gruppe GKS Bergen-Enkheim - Speed & Grillen
- 23.08.2026 Sommerfest
- 08.08.2026 RWK Sportpistole (2.40) Bezirksklasse auf Stand B
- 16.08.2026 Sonntagstraining
- 17.08.2026 Rundenwettkampf KK-Gewehr Auflage 50 m (Stand A)
- 22.08.2026 BDS Gruppe GKS Bergen-Enkheim - Speed & Grillen
- 23.08.2026 Sommerfest
Links
Behörden
Beim Ordnungsamt muss der Nachweis erbracht werden, warum der Erwerb der Waffe (Waffenbesitzkarte) zwingend notwendig ist.
Außerdem muss beim Erstantrag die Sachkunde im Umgang mit der Waffe sowie Kenntnis des Waffen- und des Strafrechts (Notwehr- und Notstandsbestimmungen) nachgewiesen werden.
Die Überprüfung des Antragstellers auf seine Zuverlässigkeit (Zentralregisterauszug o.ä.) erfolgt durch die Behörde.
Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (§4). D.h. es sollte auch nach Erhalt der WBK regelmäßig ein Schießbuch über Teilnahme am Training und Wettkämpfen geführt werden.
Ordnungsamt:
- Frankfurt
- Offenbach (Tel.: 069-8065-2607)
- Main-Kinzig-Kreis
Verbände





