- 06.02.2026 Jahreshauptversammlung
- 15.02.2026 Sonntagstraining
- 19.02.2026 Kein Schießbetrieb
- 28.02.2026 Arbeitseinsatz
- 07.03.2026 bis 08.03.2026 Bezirksmeisterschaft auf den Ständen A, B und C
- 06.02.2026 Jahreshauptversammlung
- 15.02.2026 Sonntagstraining
- 19.02.2026 Kein Schießbetrieb
- 28.02.2026 Arbeitseinsatz
- 07.03.2026 bis 08.03.2026 Bezirksmeisterschaft auf den Ständen A, B und C
Links
Behörden
Beim Ordnungsamt muss der Nachweis erbracht werden, warum der Erwerb der Waffe (Waffenbesitzkarte) zwingend notwendig ist.
Außerdem muss beim Erstantrag die Sachkunde im Umgang mit der Waffe sowie Kenntnis des Waffen- und des Strafrechts (Notwehr- und Notstandsbestimmungen) nachgewiesen werden.
Die Überprüfung des Antragstellers auf seine Zuverlässigkeit (Zentralregisterauszug o.ä.) erfolgt durch die Behörde.
Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (§4). D.h. es sollte auch nach Erhalt der WBK regelmäßig ein Schießbuch über Teilnahme am Training und Wettkämpfen geführt werden.
Ordnungsamt:
- Frankfurt
- Offenbach (Tel.: 069-8065-2607)
- Main-Kinzig-Kreis
Verbände





