Links

Behörden
Beim Ordnungsamt muss der Nachweis erbracht werden, warum der Erwerb der Waffe (Waffenbesitzkarte) zwingend notwendig ist.


Außerdem muss beim Erstantrag die Sachkunde im Umgang mit der Waffe sowie Kenntnis des Waffen- und des Strafrechts (Notwehr- und Notstandsbestimmungen) nachgewiesen werden.


Die Überprüfung des Antragstellers auf seine Zuverlässigkeit (Zentralregisterauszug o.ä.) erfolgt durch die Behörde.


Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (§4). D.h. es sollte auch nach Erhalt der WBK regelmäßig ein Schießbuch über Teilnahme am Training und Wettkämpfen geführt werden.

 

Ordnungsamt: 

 

Verbände