Fragen und Anworten
- Wie starte
ich in den
Schießsport ?
- Wie werde ich Mitglied ?
- Dürfen auch Kinder
und
Jugendliche am Schießsport teilnehmen ?
- Wie geht es weiter
nach dem
Eintritt in den Verein ?
- Wie beantrage ich eine eigene
erlaubnispflichtige Waffe ?
- Wo kann ich einen
Sachkunde-Lehrgang absolvieren und die Prüfung ablegen ?
- Kann ich
meine Munition selber
wiederladen ?
- Wie
muss ich meine Waffen aufbewahren ?
- Welche Ausrüstung benötigt man zum
Sportschießen ?
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Anschauen der Antwort
bitte auf die
gewünschte Frage klicken)
1.
Wie
starte ich in den
Schießsport ?
- Am
besten schauen Sie sich unseren Verein zuerst
in Ruhe
an. Entweder sprechen Sie direkt mit einem Trainer, i.d.R.
Mittwochs von 16:00 -18:00 Uhr oder Donnerstags von 18:00 - 20:00 Uhr
im Schützenhaus. Oder Sie
vereinbaren einen Beratungs- und Besichtigungs-Termin mit einem
Mitglied des Vorstandes. Gerne können Sie dazu auch weitere
Familienangehörige oder Freunde und Bekannte mitbringen. Wir
freuen uns über jeden Interessenten.
- Es
besteht die Möglichkeit eines
unverbindlichen Probetrainings mit vereinseigenen Luftdruckwaffen
(Gewehr und Pistole).
Dazu benötigen Sie am Anfang keinerlei spezielle eigene
Ausrüstung.
So können Sie ausprobieren ob Ihnen dieser, nicht
alltägliche, Sport Spaß macht und Sie Mitglied in
unserem Verein werden wollen.
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2.
Wie
werde ich Mitglied ?
- Hat
Ihnen
der erste Eindruck gefallen ?
- Haben Sie schon einige Wochen Probetraining
hinter sich ?
- Gefällt Ihnen dieser Sport und
möchten
Sie aktiv daran teilnehmen ?
Dann drucken Sie sich bitte den Aufnahmeantrag
aus, füllen das Formular (gut lesbar !) aus, legen ein
möglichst aktuelles Passfoto (mit Namen auf der
Rückseite !) bei und werfen den Antrag in den
Vorstandsbriefkasten.
Über den Aufnahmeantrag wird i.d.R. bei der nächsten
Vorstandssitzung entschieden.
Sie erhalten anschließend Ihren Ausweis, das
Schießbuch und weitere Informationen per Post.
Der Kassierer wird dann auch die Aufnahmegebühr
und den anteiligen Jahresbeitrag von dem angegeben Konto einziehen.
Da wir als Verein auf die tätige Mitarbeit aller Mitglieder
angewisen sind, sollte jeder aktive Schütze mindestens 10
Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein leisten. Die Termine
für die Arbeitseinsätze (i.d.R. an Samstagen) werden
am Infoboard im Schützenhaus bekanntgegeben. Bitte tragen Sie
sich gegebenenfalls verbindlich in die Liste ein, damit der
Arbeitskoordinator entsprechend planen kann.
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3.
Dürfen auch Kinder und
Jugendliche am Schießsport teilnehmen ?
- Die Teilnahme von Minderjährigen am
Schießsport unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften.
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4.
Wie
geht es weiter nach dem Eintritt in
den Verein ?
- In der Regel beginnen Neueinsteiger das
Training
mit
Luftgewehr oder Luftpistole.
Dafür stehen vereinseigene Luftdruckwaffen zur
Verfügung.
Das Anfänger- und Jugendtraining findet planmässig Mittwochs
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und Donnerstags von 18:00 - 20:00 Uhr
statt.
Für Neueinsteiger und Schießanfänger stehen erfahrene Trainer für
Beratung und Anleitung zur
Verfügung.
Nach frühestens einem Jahr Vereinszugehörigkeit kann
dann, nach den
gesetzlichen Vorgaben, der Antrag auf eine eigene erlaubnispflichtige
Waffe
(z.B. KK-Gewehr oder -Pistole) gestellt werden.
(Für Jugendliche gelten hierbei spezielle gesetzliche
Vorschriften, s. Punkt 5).
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5.
Wie
beantrage ich eine eigene erlaubnispflichtige Waffe ?
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6.
Wo
kann ich einen
Sachkunde-Lehrgang absolvieren und die Prüfung ablegen ?
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7.
Kann
ich meine Munition selber
wiederladen ?
- Aus Kostengründen und auch wegen der
benötigten Präzision laden viele Schützen
die Munition für großkalibrige Waffen selber.
- Voraussetzung für das Wiederladen, wie auch
für das Vorderladerschießen, ist die Genehmigung zum
Umgang mit Treibladungspulver nach §27 Sprengstoffgesetz.
Dazu muss ein entsprechender Lehrgang mit staatlich anerkannter
Prüfung absolviert werden.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang
muss vorab eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem
Sprengstoffgesetz" beim Ordnungsamt beantragt werden.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Verwaltungsakt, der nur
ausgestellt werden darf, wenn die Behörde die
Zuverlässigkeit des Antragsteller geprüft hat. Dazu
wird in der Regel das Zentralregister, das Gewerberegister und die
örtliche Polizei um Stellungnahme gebeten. Die Polizei stellt
fest, ob es anhängige Verfahren gibt, die noch nicht in den
Registern eingetragen sind. Das staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsregister wird ebenfalls eingesehen.
Damit dürften Schützen die diese Genehmigung erhalten
haben zu den am besten überprüften und
völlig unbescholtenen Bürgern gehören.
- Nach Überwindung dieser Hürden kann man
einen sog. "Pulverschein" beantragen, der zum Erwerb und Aufbewahrung
kleinerer Mengen Treibladungspulver berechtigt. Diese Genehmigung muss
alle fünf Jahre verlängert, bzw. erneuert werden. Dazu wird ein Nachweis des
Bedürfnisses
verlangt, das i.d.R. vom Verein ausgestellt werden muss.
- Die notwendige Grundausstattung (zumindest
Pulverwaage und
Ladepresse) vorausgesetzt, kann es dann losgehen mit dem Wiederladen.
- Zur nichtgewerblichen Weitergabe von selbstwiedergeladener
Munition an Dritte gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts im
Saarland (l K 122/97)
Darin wird die Abgabe von selbsthergestellter Munition in Kleinmengen
an einen Berechtigten als zulässig angesehen.
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8. Wie
muss ich meine Waffen aufbewahren ?
- Nach §36 WaffG gilt generell:
"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen
zu treffen,
um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte
sie unbefugt an sich nehmen."
- Die Aufbewahrung muss in geeigneten Sicherheitsbehältnissen
erfolgen, eine Übersicht findet man in folgendem
Merkblatt
zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition im privaten Bereich
9. Welche Ausrüstung benötigt man zum
Sportschießen ?
Neben dem eigentlichen Sportgerät (Gewehr oder Pistole) benötigt man
noch einige anderer wichtige Ausrüstungsgegenstände um den Schießsport
leistungsmäßig zu betreiben.
Als Beispiele die Ausstattung für das
- Luftgewehrschießen
und das
- Großkaliber Kurzwaffenschießen